Beraten werden Neuzuwanderer, die sich dauerhaft im Sinne des § 44 AufenthG im Bundesgebiet aufhalten, bis zu drei Jahre nach Einreise in das Bundesgebiet (bzw. bis zu drei Jahre nach Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus), sowie länger in Deutschland lebende Zuwanderer und freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger, die einen einem Neuzuwanderer vergleichbaren Integrationsbedarf aufweisen.
Die MBE steht darüber hinaus Ausländern off en, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist oder die eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG besitzen.
Ausländer, die einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 1 Satz 2 oder nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Altfallregelung) besitzen, können beraten werden, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und einen Integrationsbedarf haben.
Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an erwachsene Zuwanderer über 27 Jahre.
Termine nach Vereinbarung:
Von Montag bis Freitag in unserem DRK-Büro, Hafenstr. 47 in 68159 Mannheim.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an uns.
Die Sprechzeiten:
Hafenstraße 47 in Mannheim
Offene Sprechstunde:
Mittwoch 9:00 bis 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Im Auchtergrund 1 in Hockenheim
Offene Sprechstunde:
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Ratsuchenden können auch über die mbeon-App oder das mbeon-Webmodul Kontakt aufnehmen. www.mbeon.de