Schutzwohnungen für Frauen

Schutzwohnungen

Wir bieten anonymes Schutzwohnen für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Das Wohnangebot umfasst aktuell eine Schutzwohnung in Form einer Wohngemeinschaft für Frauen und Kinder und eine Schutzwohnung für ältere Menschen. Unser langfristiges Ziel ist der Betrieb eines Frauen- und Kinderschutzhauses.

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist Gewalt, die von Personen, mit denen Sie zusammenleben, ausgeübt wird. Gewalt hat viele Gesichter: Körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, reproduktive Gewalt (z.B. zur Schwangerschaft oder Abtreibung zwingen), psychische Gewalt, digitale Gewalt, soziale Gewalt (z.B. Kontrolle und Verbote), finanzielle Gewalt (z.B. Kontrolle bezüglich Arbeit und Geld). 

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme, wenn:

  • Sie akut von häuslicher Gewalt betroffen sind. 
  • Sie einen anonymen, sicheren Ort benötigen. 
  • Sie volljährig sind. 
  • Sie sich selbst für eine Aufnahme in unsere Schutzwohnung entscheiden.

Unser Angebot ist offen für alle Frauen unabhängig von Alter, Nationalität, Religion, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung.

Das Leben in einer Schutzwohnung

  • Anonym und sicher
  • Gemeinsam mit anderen Frauen in einer Wohngemeinschaft, in der Sie sich Küche, Bad und Wohnzimmer mit den anderen Frauen teilen
  • Ein eigenes Zimmer für Sie und Ihre Kindern
  • Sie leben in Eigenverantwortung und versorgen sich und ihre Kinder selbst
  • Psychosoziale Beratung und Unterstützung durch unsere Mitarbeiterinnen

Wie ist der Ablauf? 
Wir führen mit Ihnen ein telefonisches oder persönliches Aufnahmegespräch. In dem Gespräch stellen wir unser Wohnangebot vor und besprechen mit Ihnen, ob unser Wohnangebot für Sie passen könnte. Wenn wir Sie aufnehmen können, vereinbaren wir einen Termin zum Einzug mit Ihnen. Eine kurzfristige Notaufnahme ist bei uns nicht möglich (siehe unten „Hier können Sie Hilfe holen“). 

Was benötigen Sie für die Aufnahme? 
Für einen Einzug in unsere Schutzwohnung brauchen Sie Ihren Personalausweis/ Reisepass/ Ihre Aufenthaltspapiere. 
»Checkliste als PDF (folgt)

Wie wird das Schutzwohnen finanziert? 

  • SGB II (Bürgergeld) 
  • SGB I (Arbeitslosengeld) 
  • SGB XII (Sozialhilfe) 
  • AsylblG (Asylbewerberleistungen) 
  • Selbstzahlung

Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

So können Sie Kontakt zu uns aufnehmen: 
Montag bis Donnerstag: 10:00 – 15:00 Uhr 
Freitag: 10:00 – 13:00 Uhr 
Telefon: 0621 3218 170
E-Mail: Schutzwohnen(at)DRK-Mannheim(dot)de

Hier können Sie Hilfe holen

» Zu den Frauenberatungsstellen 


Femizide können verhindert werden. Erkenne die Zusammenhänge.

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Nachstehend finden Sie die Links zu den weiteren deutschen Videosequenzen, die auf dem YouTubeKanal (vom FEM-UnitED-Kooperationspartner MIGS) hochgeladen sind.

Sequenz 1: https://youtu.be/0TZNlh0ofCk

Sequenz 2: https://youtu.be/VzWqSTyI8JQ

Sequenz 3: https://youtu.be/9cArSqL7QrI

Sequenz 4: https://youtu.be/Bw4WKnEiKjE

Weiterführende Informationen zum FEM-UnitED Projekt finden Sie hier: https://www.ifes.fau.de/referenzen/projekte/gender-gewalt-und-menschensrechte/#collapse_1

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