Falls es noch keinen Schulsanitätsdienst an deiner Schule gibt, kann dieser eingerichtet werden. Sprecht mit eurem Schulleiter oder einer Lehrkraft eures Vertrauens und fragt, ob die Möglichkeit besteht einen SSD auf die Beine zustellen.
Nach einem ausführlichen Gespräch zwischen einem Vertreter der Schule und dem JRK, das ausführliche Informationen über den SSD und das JRK übermittelt, wird eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Sofern es noch keine für die SSD-Betreuung qualifizierte Lehrkraft an der Schule gibt, kann diese vom DRK ausgebildet werden. Eine Lehrkraft der Schule qualifiziert sich durch einen einwöchigen Lehrgang an der Landesschule des Deutschen Roten Kreuzes zum "Ausbilder in Erster Hilfe".
Teilnamevoraussetzungen:- Aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse (nicht älter als zwei Jahre)
- Sanitätsdienstausbildung (48 UE) als fachlich-medizinische Grundausbildung, wenn neben der Qualifizierung von Schüler/innen auch Kollegen oder Bedienstete der jeweiligen Schule nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGG 948) in Erster Hilfe ausgebildet werden sollen
Der Lehrer oder die Lehrerin ist nach dieser Ausbildung dafür qualifiziert, die Aus- und Fortbildung der Schulsanitäter an der Schule in den Bereichen Erste Hilfe, Gesundheitserziehung, Unfallverhütung und Sicherheitserziehung durch Unterricht und praktische Übungen durchzuführen - Der Schulsanitätsdienst kann starten.