Stiftung

Gemeinschaft der Stifter für den Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Mannheim

Ansprechpartner
Sebastian Kuon

Tel.: 0621 3218-108
Fax: 0621 3218-150

DRK-KV Mannheim e.V.
Kreisgeschäftsstelle
Hafenstraße 47
68159 Mannheim

E-Mail

Sie sind auf unsere Internetseite gekommen, weil Sie den Gedanken haben, Ihren Nachlass zu regeln, um Klarheit zu schaffen und die Zukunft Ihrer Angehörigen und Freunde zu gestalten. Vielleicht überlegen Sie auch, das DRK Mannheim in Ihrem Testament zu bedenken. Das ehrt uns sehr und dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Für unsere Arbeit sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Seit über 150 Jahren stehen wir für ein gelingendes Miteinander, weil wir bei all unseren Hilfeleistungen nicht fragen, woher jemand kommt oder woran jemand glaubt. Für uns zählt allein die Menschlichkeit.

Der DRK-Kreisverband Mannheim e.V. setzt sich seit Jahren für das Wohl der Menschen in und um Mannheim ein. Unsere Ortsvereine bilden den DRK-Kreisverband Mannheim e.V. und somit das Fundament unserer Tätigkeiten. Mit verschiedenen Einrichtungen helfen wir Menschen von jung bis alt, bedarfsgerecht in allen Lebenslagen und den unterschiedlichsten Bereichen:

  • Ausbildung & Erste Hilfe
  • Service Ehrenamt:
    Bereitschaften, Jugendrotkreuz, Notfalldarstellung,  Bevölkerungsschutz, Rettungshundestaffel
  • Frauen & Familie
  • Mannheimer Akademie für soziale Berufe
  • Tafel & Second Hand
  • Rettungsdienst
  • Service für Menschen zu Hause
    Wohnen & Pflege, Hausnotruf & AAL, Sozialarbeit
  • Wohnungslosenarbeit

Unsere Mitglieder sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ehren- und Hauptamt prägen diese Arbeit mit viel Engagement, Herz und Empathie.

Immer häufiger erreichen uns Anfragen von Menschen, die diese Aufgaben mit ihrem Testament fördern möchten. Darum erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zum deutschen Erbrecht und zur Gestaltung von Testamenten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie dabei auch das Deutsche Rote Kreuz bedenken können. Damit Ihre Überzeugung und Ihr Einsatz für eine lebenswertere Welt über die eigene Lebenszeit hinaus bestehen bleiben.

Allgemeine Informationen

Die Stiftung „Gemeinschaft der Stifter für den Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Mannheim“ wird als selbstständige Stiftung von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

Die Stiftung wurde als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes durch Bescheid des Finanzamtes Fürth, Steuernummer 218/101/84091, anerkannt. Die Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag.

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

Ihre personenbezogenen Daten werden von der Stiftungstreuhänderin zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen, der Buchführung und der Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) DSGVO. Mit Ihrer Zuwendung willigen Sie ein, dass Ihre Daten (Name, Vorname, Adresse, Spendenbetrag) an den Stiftungsrat und den Gründungsstifter (DRK-Kreisverband Mannheim e. V.) weitergegeben werden können, um eine Danksagung an Sie zu ermöglichen.

Steuerliche Hinweise für Zuwendungen zum Stiftungsvermögen

Zuwendung zum Verbrauchsvermögen und Spenden:
Spenden und Zuwendungen zum Verbrauchsvermögen werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.

Zuwendung zu Lebzeiten zur Erhöhung des Stiftungsvermögens:
Ihre Zuwendung ab 1.000,00 € erhöht ohne eine anderweitige Festlegung das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen. Zusätzlich können Sie als Stifterin/Stifter weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeimsam veranlagten Ehegatten/ Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu 10 Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.

Letztwillige Verfügung:
Sie können Ihre Zuwendung an die „Gemeinschaft der Stifter für den Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Mannheim“ in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung:
Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Berater/die Beraterin ihres Kreditinstituts. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zuwendung durch Erben:
Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

In guten Händen

Wenn Sie die Arbeit der Stiftung Gemeinschaft der Stifter für den Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Mannheim dauerhaft unterstützen möchten, können Sie gerne die Zwecke der Stfitung mit

  • einer Zuwendung per Überweisung,
  • regelmäßigen Zuwendungen per Dauerauftrag,
  • einer Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens per Überweisung oder im Rahmen einer Beratung oder
  • Ihrem Namen verbinden

Bitte nutzen Sie für Ihre Zuwendung unser unten angegebenes  Stiftungskonto. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Stiftungskonto:

Gemeinschaft der Stifter für den Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Mannheim
IBAN: DE27 6725 0020 0009 3504 20
BIC: SOLADES1HDB
Verwendungszweck: Zuwendung, Name, vollständige Anschrift