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Coronavirus: DRK-Kreisverband Mannheim im Einsatz

Kreisbereitschaftsleiter Michael Höhne
Kreisbereitschaftsleiter Michael Höhne

Schutzmaßnahmen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz / Drei Fragen an Kreisbereitschaftsleiter Michael Höhne

Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des DRK-Kreisverbands Mannheim hat Präsident Frank Berner am Dienstag, den 17. März die Krise festgestellt und ein Krisenmanagement ins Leben gerufen.
Dieses besteht aus einem Krisenmanager und dem Einsatzstab, der sich auf einen möglichen Einsatz unter Bündelung der entsprechend ausgebildeten Kräfte aus Haupt- und Ehrenamt in enger Abstimmung miteinander vorbereitet und seine Arbeit in den Unterrichtsräumen des Fachbereichs Erste Hilfe und Mehr in Mannheim aufgenommen hat.
Die Funktion des Krisenmanager wird von Kreisgeschäftsführerin (KGF) Christiane Springer übernommen. Ihr Vertreter ist Alexander Heß, stv. KGF.
Der Einsatzstab wird geleitet von Kreisbereitschaftsleiter (KBL) Michael Höhne. Sein Vertreter ist Uwe Karl, stv. KBL.
Grundlegendes Ziel des Krisenstabs ist es, den Kreisverband in seinem Tagesgeschäft handlungsfähig zu halten und zugleich vorbereitende Maßnahmen zu ergreifen, um den Herausforderungen, vor die „Covid19“ das DRK noch stellen wird, gerecht zu werden.

Die ©Schwetzinger Zeitung hat dem Kreisbereitschaftsleiter Michael Höhne drei Fragen gestellt.
(Stand Beantwortung der Fragen: 20. März 2020) 1. Welche Einschränkungen erfahren Sie und Ihre Kollegen durch das Coronavirus? Anstehende Bereitschaftsabende, JRK-Gruppenstunden, Fort- und Ausbildungen fallen bis auf Weiteres aus. Hintergrund ist, dass wir vermeiden müssen, dass wir unsere Einsatzeinheiten lahmlegen. Die Aufrechterhaltung unserer Einsatzstrukturen muss eine hohe Priorität haben, so dass wir in voller Stärke zur Verfügung stehen, wenn wir gebraucht werden. Zur Überbrückung der Zeit ohne Gruppenabend steht unseren Helfern z.B. der DRK-Lerncampus zur Verfügung. Hier können wir in Online-Schulungen vorhandenes Wissen aus den Kursen auffrischen und vertiefen. Da geht es zum Beispiel um Händehygiene, Händedesinfektion, Anleitung zu Infektionsschutzkleidung an- und ausziehen, Infektionskrankheiten, Pandemienund vieles mehr. Wir halten uns an die Vorgaben des RKI ( Robert Koch Institut ) und des Einsatzstabes des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg und geben dies in unsere Strukturen weiter. 2. Wie würden Sie vorgehen, wenn Sie mit einem Patienten der Corona hat, zu tun hätten?  Unsere Schutzmaßnahmen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz richten sich nach den Empfehlungen des RKI. Das Abfrageschema der ILS (Integrierten Leitstelle) wurde angepasst um Verdachtsfälle möglichst früh zu erkennen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Wir schützen Material und Ressourcen und wir setzen keine Praktikanten mehr ein. Auch die Einsatztaktik ist dahingehend geändert, dass sich zunächst nur ein DRK-Helfer einem Patienten nähert - sofern es der gesundheitliche Zustand zulässt - um die Lage zu klären und eine Gefährdung auszuschließen. Erst wenn gesichert ist, dass ein Covid-Verdacht ausgeschlossen ist, kommen weitere Helfer des Rettungsteams hinzu. Außerdem haben wir eine zentrale Desinfektionsbereitschaft eingerichtet um die Einsatzfähigkeit zu erhalten. Wir können so die Desinfektionsmaßnahmen besser organisieren und die Fahrzeuge schneller wieder in den Einsatz bringen. 3. Was wäre, wenn sich ein DRK-Mitglied im Einsatz anstecken würde?  Wir würden umgehend das Gesundheitsamt bei ungeschütztem Kontakt, auch bei einem Verdachtsfall, informieren. Das Gesundheitsamt entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Das Gesundheitsamt ermittelt Kontaktpersonen von covid-19 Patienten und stellt diese ggf. unter Beobachtung. Sofern Symptome bei einem DRK-Helfer auftreten, erfolgt seitens des Gesundheitsamts eine Information an die betroffene Person. Diese bekommt eine Ticketnummer und die Teststelle genannt. Dann gibt es  einen Test und (voraussichtlich) eine 14-tägige Heimquarantäne. Wir gehen streng nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes vor, diese sind für uns verbindlich. Wir – das DRK – unterstützen unseren Mitarbeiter dann bei seinen entsprechenden Notwendigkeiten wie z.B. dem Einkauf. 
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